Einkommen optimieren
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Staatliche Förderungen nutzen
Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen und Darlehen für Sanierung, Revitalisierung und energetische Verbesserungen Ihrer Immobilie.

Steuervorteile durch schnelle Abschreibung
Durch die beschleunigte Abschreibung (1/15-AfA) reduzieren Sie Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage und verbessern Ihre jährliche Steuerlast.

mehr Wert durch Wertgesichertes Zusatzeinkommen
Sie schaffen sich ein langfristig wertbeständiges, weitgehend arbeitsfreies Zusatzeinkommen durch laufende Mieteinnahmen.

Gemeinsam Risiken streuen
Durch die gemeinsame Vermietung im Rahmen des Bauherrenmodells werden Leerstands- und Ausfallsrisiken auf viele Schultern verteilt und damit deutlich reduziert.
Fragen und Antworten
Bei einem Bauherrenmodell schließen sich mehrere Investoren zusammen, um gemeinsam eine Immobilie zu erwerben, zu sanieren oder neu zu errichten und anschließend langfristig zu vermieten. Anleger beteiligen sich dabei nicht nur an einer Immobilie, sondern an einem strukturierten Gesamtprojekt mit wirtschaftlicher, steuerlicher und organisatorischer Planung.
Typischerweise umfasst ein Bauherrenmodell den gemeinsamen Ankauf der Liegenschaft, die Projektentwicklung, die Finanzierung, die bauliche Umsetzung und die spätere Vermietung. Entscheidend sind eine klare Struktur, nachvollziehbare Zahlen und eine professionelle Abwicklung, damit das Modell langfristig wirtschaftlich tragfähig ist.
Durch die besondere steuerliche Stellung des Bauherren können die Sanierungs-/Baukosten für ein Wohnungsprojekt beschleunigt auf 15 Jahre abgesetzt werden. Dadurch hat man in den ersten 15 Jahren steuerlich gesehen mehr Verluste als Einkünfte. Folglich werden die Mieten in diesem Zeitraum steuerfrei gestellt und darüberhinausgehende Verluste können mit sonstigem Erwerbseinkommen kompensiert werden = Steuerersparnis.
Außerdem können nicht baubezogene Dienstleistungen als Werbungskosten teilweise sofort oder auch auf 15 Jahre abgeschrieben werden. Dadurch kommt es in den ersten Jahren der Errichtung zusätzlich zu steuerlichen Verlusten.
Oft besteht auch die Möglichkeit, den Restbuchwert des Altbestandes sofort als Aufwand abzuziehen. Auch das führt zu weiteren Verlusten in der Errichtungsphase.
Unter dem Begriff der 15tel Abschreibung versteht man eigentlich eine Sonderbestimmung zur beschleunigten Absetzung von Sanierungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Möglichkeit nutzt man in der Regel bei Bauherrenmodellen.
Bei Wohnimmobilien beträgt die Abschreibung im Normalfall 1,5 % des Gebäudewertes. Somit verteilt man die Abschreibung auf ca. 67 Jahre. Durch diese vergleichsweise geringe Abschreibung bleibt aus den Mieteinkünften ein Gewinn der letztendlich versteuert werden muss.
Als Bauherr hingegen kann man Sanierungs- und teilweise auch Baukosten auf die stark verkürzte Dauer von 15 Jahre absetzten. Dadurch hat man in dieser Zeit steuerlich gesehen mehr Ausgaben als Einnahmen und somit einen steuerlichen Verlust.
Die Mieteinkünfte werden in dieser Zeit quasi steuerfrei gestellt, und darüber hinaus kommt es durch die Gegenrechnung des Verlustes mit sonstigen Einkünften einkommensabhängig zu einer Ersparnis.
Anlegerwohnung
- Erwerb einer Eigentumswohnung zum Zweck der Vermietung
- vorwiegend Neubauwohnungen
- Vorsteuerabzug nach Fertigstellung
- langfristig zu vermieten durch soliden Sachwert
- kein Bauherrenrisiko – Fixpreis – Abwicklung nach BTVG
- Abschreibung der Anschaffungskosten über Zeitraum von 67 Jahren
- „kleine Vermietung“ – Totalüberschuss innerhalb von 20 Jahren ab Erstvermietung (zzgl. max. 3 Jahre Bauzeit)
- Einzelvermietung oder Mietenpool (optional Mietgarantien möglich)
Bauherrenmodell
- „kleines“ / „großes“ Bauherrenmodell
- ideelle Anteile – Sicherheit durch Grundbuch oder Firmenbuch (Sonderformen/Parifizierung möglich)
- alternativ: Wohnungseigentum möglich = BAUHERRENWOHNUNG
- begünstigte Abschreibung der Herstellungs-/Sanierungskosten (1/15 AfA)
- umfangreiche steuerliche Effekte (hauptsächlich in den Anfangsjahren)
- Förderungen (Direktdarlehen, Annuitätenzuschüsse)
- „große Vermietung“ – Totalüberschuss innerhalb von 25 Jahren ab Erstvermietung (zzgl. max. 3 Jahre Bauzeit)
- Mietenpool






